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Die
Erhebung von Tauchgebühren für den Fühlinger See in Köln
ist heftig umstritten. Die zugrunde liegende Satzung war laut Oberverwaltungsgericht
Münster rechtswidrig. Aber es wird weiter kassiert.
"In 2. Instanz ist vor dem Oberverwaltungsgericht
Münster Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt worden,
wonach die Gebührensatzung für das Betauchen des Fühlinger Sees rechtswidrig
ist", notierte Taucher.net,
das Infonetz für Taucher am 21.8.2002 in der Rubrik Tauchplätze.
Wie es heißt, hatte der Tauchsportverband NRW (TSVNRW) zunächst
vor dem Verwaltungsgericht Köln und schließlich in 2. Instanz
in Münster gegen eine Satzung der Stadt Köln geklagt, die
die Gebühren festlegt.
Dennoch wird weiter kassiert. Wie wehrt man sich? Taucher.net
empfiehlt: Beim Kauf der Tauchkarte sollte Widerspruch eingelegt werden,
in dem man sich auf das AZ:9A2738/00-14K1024/98 Köln vom 07.05.02 beruft.
Nach momentanem Kenntnisstand kann man nur dann im Falle eines neuerlichen
Urteils mit einer Rückerstattung rechnen.
1997 wurde die Gebühr für den Fühlinger See eingeführt.
Allerdings nur für Taucher, Schnorchler oder Schwimmer gehen umsonst
rein. Die Website
Diveboy.de hat zwei Zeitungsberichte
aus dem Jahr 2001 archiviert. Diese dokumentieren den Streit in einer
frühen Phase.
Recht anschaulich geben Berichte des Kölner
Express die Motivation der Stadt Köln
wider. So sagte der Leiter des Chorweiler Bürgerzentrums, Horst
Meier, im Jahr 2001 der Zeitung: "Die Gebühr sollte die Taucherzahlen
verringern, damit der See nicht mehr so dreckig ist." Dennoch räumte
er gegenüber dem Boulevardblatt ein, dass die Taucher weniger zur
Verschmutzung beitragen als etwa Schwimmer.
Zitiert wird in einem Bericht des Express
von 2001 auch der Leiter des Chorweiler Bezirksamtes, Gerd Bosbach:
"Rund 65.000 Mark nehmen wir jährlich dadurch ein."
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