Fühlinger See, Gebührenstreit





Die Erhebung von Tauchgebühren für den Fühlinger See in Köln ist heftig umstritten. Die zugrunde liegende Satzung war laut Oberverwaltungsgericht Münster rechtswidrig. Aber es wird weiter kassiert.

"In 2. Instanz ist vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt worden, wonach die Gebührensatzung für das Betauchen des Fühlinger Sees rechtswidrig ist", notierte Taucher.net, das Infonetz für Taucher am 21.8.2002 in der Rubrik Tauchplätze.

Wie es heißt, hatte der Tauchsportverband NRW (TSVNRW) zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln und schließlich in 2. Instanz in Münster gegen eine Satzung der Stadt Köln geklagt, die die Gebühren festlegt.

Dennoch wird weiter kassiert. Wie wehrt man sich?
Taucher.net empfiehlt: Beim Kauf der Tauchkarte sollte Widerspruch eingelegt werden, in dem man sich auf das AZ:9A2738/00-14K1024/98 Köln vom 07.05.02 beruft. Nach momentanem Kenntnisstand kann man nur dann im Falle eines neuerlichen Urteils mit einer Rückerstattung rechnen.

1997 wurde die Gebühr für den Fühlinger See eingeführt. Allerdings nur für Taucher, Schnorchler oder Schwimmer gehen umsonst rein. Die
Website Diveboy.de hat zwei Zeitungsberichte aus dem Jahr 2001 archiviert. Diese dokumentieren den Streit in einer frühen Phase.

Recht anschaulich geben Berichte des
Kölner Express die Motivation der Stadt Köln wider. So sagte der Leiter des Chorweiler Bürgerzentrums, Horst Meier, im Jahr 2001 der Zeitung: "Die Gebühr sollte die Taucherzahlen verringern, damit der See nicht mehr so dreckig ist." Dennoch räumte er gegenüber dem Boulevardblatt ein, dass die Taucher weniger zur Verschmutzung beitragen als etwa Schwimmer.

Zitiert wird in einem Bericht des
Express von 2001 auch der Leiter des Chorweiler Bezirksamtes, Gerd Bosbach: "Rund 65.000 Mark nehmen wir jährlich dadurch ein."

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