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Die Druckkammer-Behandlung
nach Tauchunfällen wird üblicherweise nicht von Krankenkassen
übernommen. Als einen "Rückfall in die Steinzeit"
bezeichnet der Taucharzt Dr. van Laak diese Regelung vom Juli 2000.
Doch noch gibt es Hoffnung: Der entscheidende Prozess vor dem Landessozialgericht
Essen steht an.
Eigentlich setzt Sporttauchen "Nullzeit-Tauchgänge" als
selbstverständlich voraus. Eigentlich. Doch im statistschen Mittel
ereignet sich täglich ein entsprechender Tauchunfall, schätzt
der Taucharzt Dr. Ulrich van Laak. Genaue Zahlen gibt es nicht, sagt
van Laak, Direktor von Divers
Alert Network (DAN) Europe und Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM). Deko-Unfälle
müssen nicht gemeldet werden.
Immerhin: Rund 350 mal im Jahr überschreiten Taucher die Nullzeiten,
halten sich nicht an die dann erforderlichen Dekostopps, oder "poppen"
- aus welchen Gründen auch immer - mit risikoreicher Aufstiegs-Geschwindigkeit
an die Oberfläche.
Zu allem Leid kommt seit Sommer letzten Jahres auch noch eine saftige,
oft mehrere tausend Mark teure Rechnung für die Druckkammer-Behandlung
hinzu.
Welche Therapie von den Kassen bezahlt werden muss, darüber entscheidet
der "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen". Und
er hat im letzten Jahr beschlossen, die "Hyperbaren Sauerstofftherapie
nicht für die Vertragsärztliche Versorgung anzuerkennen."
"Für Patienten nach einem Tauchunfall, z. B. nach einem Dekompressionszwischenfall
mit leichten neurologischen Ausfällen, der bislang am Sonntagnachmittag
im nächstgelegenen ambulanten Druckkammerzentrum schnell und endgültig
behandelt werden konnte, bedeutet der Beschluss den Rückfall in die
medizinische Steinzeit", kritisiert Dr. van Laak die Mitte Juli
2000 in Kraft getretene Regelung.
Zwar konnte durch eine vor Gericht erwirkte Einstweilige Verfügung
die Regelung rückgängig gemacht werden. Bei Tauchunfällen
wurden wieder per Einzelfallentscheidung - die meisten positiv - die
Kosten für die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBOT) in einer der
etwa 100 deutschen Druckkammern übernommen. Doch die Einstweilige
Verfügung ist wieder aufgehoben. Nun geht der Streit in die letzte
Runde, vor das Landessozialgericht Essen.
Van Laak wirkt nicht gerade optimistisch, wenn er sich zu den Erfolgschancen
äußert. Grundätzlich sollte jeder Taucher seinem Rat
folgen und sich schleunigst entsprechend absichern. Ob bei DAN oder
über einen Tauchclub, der dem VdST angeschlossen ist oder mit einer
anderen Versicherung
Geht es nur um Geld? In seiner Argumentation bezweifelt der Bundesausschuss
sogar die Wirksamkeit der Druckkammer-Behandlung. Und isoliert sich
damit in Fachkreisen. Denn zum Beispiel für Berufs- und Militärtaucher
gelten weiterhin die alten Vorschriften: "Eine Druckkammerbehandlung
muss unmittelbar möglich sein, sonst dürfen Taucheinsätze nicht stattfinden",
sagt Dr. van Laak.
Weitere Informationen:
Deutsche Gesellschaft
für Tauch- und
Überdruckmedizin e. V. (GTÜM)
Divers Alert
Network (DAN)
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