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Tauchlampen gelten im
Flugzeug als Gefahrgut. Seit dem 11. September wird verschärft
darauf geachtet. Die Rechtslage ist eindeutig. Doch im "wirklichen"
Leben ist alles viel komplizierter.
Zunächst die Eindeutigkeiten. Das für die Flugsicherheit zuständige
Luftfahrt-Bundesamt
weist auf diese rechtsgültigen Vorschriften hin:
"Batteriebetriebene Geräte (insbesondere Taucherlampen / Videolampen)
sind GEFAHRGUT und dürfen sich als solches generell nicht im Passagiergepäck
befinden. Ausgenommen sind solche Geräte, bei denen die Leuchtquelle
(meist Halogenbirnen) oder die Energiequelle (Batterie/n) entnommen
ist. In diesem Falle ist die Mitnahme - mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmens
- im Handgepäck zulässig (siehe IATA - DGR 2.3.3.2 ). Wir bitten alle
dienstlich Beteiligten (z.B. bei Buchung eines Urlaubes in Tauchgebieten,
oder auch beim Check-in von Flügen in solche) die Fluggäste entsprechend
zu informieren", schreibt das Luftfahrt-Bundesamt.
Wie so oft ist das "wirkliche" Leben komplizierter. Manche
Fluggesellschaften wissen solche Anfragen erst mal gar nicht zu beantworten.
Mitunter dauert es 14 Tage und bedarf mehrer Telefongespräche und
Faxsendungen bis überhaupt eine Antwort kommt.
Schon mal, berichten Taucher, geht das auch so aus: Eine Fluggesellschaft
mit reichlich Tauchererfahrung - tägliche angeflogene Destinationen
auf karibischen Inseln sowie Malediven - untersagte die Mitnahme einer
Taucherlampe (in dem Fall Hartenberger). Fertig aus. Weil die Taucher
aus verständlichen Gründen auf das Licht nicht verzichten
wollten, nahmen sie das Gerät trotzdem mit. Und keine Sicherheitskontrolle
störte sich daran.
Manch einer ist schon aufgefordert worden, den Akku der Lampe vor Abflug
zu leeren. Bei der Handgepäck-Kontrolle am Flughafen wurde er jedoch
aufgefordert, die Lampe einzuschalten. Glücklicherweise war der
Akku nicht leer.
Sehr schön auch ein Eindruck aus Spanien: Der Sicherheitsbeamte am Flughafen
schaute statt in den Monitor auf seine Füße und popelte genüsslich in
der Nase.
Was sollte man unbedingt unternehmen? Tauchlampen können sich -
trotz eventuell vorhandener Sicherung - "selbst" einschalten.
Die Hitze der Hallogenlampen kann tatsächlich zu einem Brand führen.
Deshalb unbedingt entweder Akkus entfernen oder die Birne des Brenners
und separat verstauen.
Seit dem 11. September, den Anschlägen auf World Trade Center und Pentagon,
sind die Sicherheitskonrollen deutlich verschärft worden. Lampen oder
Blitzgeräte im Handgepäck können beim Sicherheitscheck zu Problemen
führen. Verschiedentlich hörten wir Taucher, die, entgegen dem Luftfahrtbundesamt,
diese Geräte wie oben beschrieben ins Frachtraum-Gepäck verstauten.
Obwohl Koffer mitunter ebenfalls durchleuchtet werden, gab es dabei
keine Probleme.
Auf der anderen Seite schreibt Günther Hasel: Mehrere schwerwiegende
Zwischenfälle in D aber auch international seien bekannt. Hasel, Chef
der Baden-Badener Gefahrgutberatung/Gefahrgutausbildung Logar, warnt
vor teils empfindlichen Strafen für unerlaubt mitgeführtes
Fluggepäck (siehe auch Kommentare
hier in getoese).
Aktuelle Nachrichten zum Thema Gefahrgut finden sich unter anderem hier:
Logar, Baden-Baden.
Weitere Infos:
Luftfahrt-Bundesamt
International
Air Transport Association (IATA)
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