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Stand 1/2000 |
Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen Das Washingtoner Artenschutzabkommen (kurz WA) wurde am 3. März 1973 beschlossen und bisher derzeit 148 Staaten unterzeichnet. In der Bundesrepublik ist es seit dem 20. Juni 1976 in Kraft. Die internationale Bezeichnung lautet CITES – "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora". Handelskontrolle als effektiver
Umweltschutz Anhang I listet diejenigen Arten auf, die direkt vom Aussterben bedroht sind und durch den Handel noch stärker beeinträchtigt würden. Für sie gilt ein absolutes Handelsverbot. können Es können für wissenschaftliche Zwecke Ausnahme-Genehmigungen erteilt werden, etwa für Schimpansen, Rhinozerosse und Pandabären. Anhang II enthält Arten, die gefährdet sind und ohne Einschränkung und strikte Kontrolle des Handels ausgerottet werden könnten, obwohl die Bestände eine wirtschaftliche Nutzung noch zulassen. Jeweils das Exportland entscheidet, ob und in welchem Maße es die Ausfuhr noch zulässt. Beispiele: 1. Nilpferd, 2. Großer Ameisenbär 3. "Regenstock"-Kaktus. Außerdem werden solche Arten in Anhang II geführt, deren Handel kontrolliert werden muss, weil Produkte (etwa Felle oder Blüten) mit denen von Anhang I zu leicht verwechselt werden können. Anhang III enthält Arten, die ein Ursprungsland schützen will, aber ohne Mithilfe nicht in der Lage ist, den internationalen Handel zu kontrollieren. So fallen etwa die aus Ghana stammenden Prachtfinken, die hier als Ziervögel gehalten werden, unter diese Bestimmung. Die Delegationen der Unterzeichnerstaaten treffen sich alle zweieinhalb Jahre, um über Aufnahme, Herausnahme oder Umgruppierung von Arten in einen anderen Schutzstatus, über Kontrollmassnahmen und Auswirkungen ihrer früheren Entscheidungen zu diskutieren. Auf den WA- oder CITES-Konferenzen sind die Mitglieder der offiziellen Delegationen aus den Mitgliedsländern stimmberechtigt. Die internationale Naturschutz-Union IUCN (International Union for the Conservation of Nature) hat beratende Funktion. Sie gibt die Rote Liste der gefährdeten Arten heraus. Greenpeace hat einen Beobachterstatus. EU
Verordnung 3626/82 Dr. Ralf
Sonntag, Januar 2000/ copyright: Greenpeace |